Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Weiteres Entlastungspaket der Regierungskoalition

In einem vorherigen Beitrag hatten wir über das am 23.2.2022 aufgelegte Entlastungspaket der Regierungskoalition aufgrund gestiegener Energiekosten und Inflation berichtet. Aufgrund der im Zuge des Ukraine-Krieges nochmals drastisch gestiegenen Energiepreise wurde am 24.3.2022 ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das zum 1.6.2022 startet. Im Überblick:

(1) Energiepreispauschale: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen wird einmalig eine Energiepreispauschale i.H. von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Diese Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. 
(2) Senkung der Spritpreise: Befristet für drei Monate soll die im Spritpreis an den Tankstellen enthaltene Energiesteuer bei Benzin um 30 Cent und Diesel um 14 Cent pro Liter gesenkt werden.
(3) Neun-Euro-Ticket: Den Ländern sollen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um ein sog. „Neun-Euro-Ticket“ für den ÖPNV anzubieten. Für den befristeten Zeitraum von 90 Tagen soll dann ein Ticket für 9 € pro Monat erwerbbar sein. Die konkrete Umsetzung in den Bundesländern und der zeitliche Rahmen bleiben abzuwarten (nach ersten Reaktionen im Gespräch derzeit auch ein „Null-Euro-Ticket“). Für Inhaber eines Jahrestickets werden voraussichtlich Gutscheine ausgegeben werden.
(4) Kindergeld Einmalbonus: Über die Familienkassen soll schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus i.H. von 100 € ausgezahlt werden.
(5) Heizkostenzuschuss: Verglichen mit dem ersten Entlastungspaket wurde der Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher, Azubis und Studierende mit Bafög-Bezug verdoppelt. So sollen beispielsweise Wohngeldbezieher nun einen einmaligen Zuschuss i.H. von 270 € erhalten.
(6) Bezuschussung Sozialleistungsbezieher: Die bereits im vorigen Entlastungspaket beschlossene Einmalzahlung von 100 € für Bezieher von Sozialleistungen wird nochmals um 100 € pro Person erhöht.

Hinweis: Zudem soll der Rahmen dafür geschaffen werden, dass Immobilieneigentümer ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen können. Ab dem 1.1.2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang