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Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Rückwirkende Heilung bei Rechnungsberichtigung?

Eine Rechnungsberichtigung wirkt im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück.

Das hat das FG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 28.11.2019 (Az.: 6 K 1767/17) entschieden; im Streitfall ging es um eine Lieferung von einer italienischen Gesellschaft an eine deutsche GmbH. Die Waren wurden von der GmbH teilweise an einen slowakischen Unternehmer weiter veräußert sowie teilweise in ein Lager nach Tschechien verbracht. Alle Beteiligten verwendeten die von ihrem Ansässigkeitsmitgliedstaat erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Der Warentransport erfolgte im Auftrag der GmbH. Diese behandelte die Umsätze an die slowakische Gesellschaft als Lieferungen im Sinne eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts.

Das Finanzamt erkannte das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft hinsichtlich der Warenlieferungen in die Slowakei sowie nach Tschechien mangels ordnungsgemäßer Rechnungen nicht an. Die GmbH habe hier einen innergemeinschaftlichen Erwerb in der Slowakei bzw. in Tschechien zu versteuern..

Die Klage vor dem FG hatte teilweise Erfolg. Die Warenlieferungen nach Tschechien stellten einen innergemeinschaftlichen Erwerb der GmbH dar, der im Inland der Umsatzbesteuerung unterlag. Das FG erörterte, dass die Lieferung der italienischen Gesellschaft an die GmbH die bewegte Lieferung sei. Aufgrund der Zuordnung dieser Warenbewegung komme ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft aber nicht in Betracht.

Die Warenlieferung in die Slowakei gilt als innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und aufgrund der Rechnungsberichtigung bereits im Streitjahr als besteuert. Nach Auffassung des FG wirkt bei Vorliegen einer berichtigungsfähigen Rechnung eine ordnungsgemäße Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung zurück. Somit sei eine rückwirkende Heilung möglich und nach Ansicht des Gerichts ist daher auch der innergemeinschaftliche Erwerb im Streitjahr entfallen.

Hinweis: Die Revision beim BFH wurde zugelassen, da die Frage, ob eine Rechnungsberichtigung zu einer rückwirkenden Heilung bei sog. verunglückten Dreiecksgeschäften führt, höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.

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