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Anpassung der EEG-Umlage zum 1.7.2022

Am 15.3.2022 wurde der Gesetzentwurf zur „Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und die Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ vom Bundestag verabschiedet.

Anpassung der EEG-Umlage

Nach der letzten Senkung der EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh auf 3,72 ct/kWh zum 1.1.2022 wird diese nun ab dem 1.7.2022 bis Ende Dezember 2022 befristet komplett ausgesetzt. Ab 2023 soll die EEG-Umlage vollständig abgeschafft werden bzw. aus dem Energie- und Klimafonds der Bundesregierung finanziert werden. Ursprünglich diente die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) dazu, die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien zu fördern. 

Auswirkungen auf die Endverbraucher

Die Anpassung der Umlage ist eine Reaktion auf die stark steigendenden Energiepreise und soll zu einer Entlastung der Endverbraucher führen. Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Weitergabe der Senkung auf den Endverbraucher garantiert. So kann z.B. eine vierköpfige Familie mit einer Ersparnis von ca. 300 € im Vergleich zu 2021 rechnen.

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