Änderungen für Betriebsstätten im Ausland durch BEPS 7 lösen umfangreichen Handlungsbedarf aus
Es ergeben sich unter anderem für deutsche Unternehmen zum Teil erhebliche Auswirkungen:
National unterschiedliche Definitionen für Betriebsstätten eröffneten in der Vergangenheit Möglichkeiten zur Gewinnallokation, hauptsächlich um Steuervorteile zu erlangen oder den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Im Rahmen von BEPS 7 soll dem durch eine einheitliche Definition von Betriebsstätten zwischen den Vertragsstaaten entgegengewirkt werden.
Demzufolge werden Unternehmen künftig mögliche Betriebsstätten identifizieren und auch eine gesonderte Gewinnermittlung vornehmen müssen.