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Sonderprüfungen

Umfangreiches Spezialwissen

Bei verschiedenen Sachverhalten ist die Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich. Unsere Spezialisten übernehmen mit ihrem detaillierten und umfassenden Fachwissen für Sie die entsprechenden Sonderprüfungen.

Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen

Aufgrund von gesellschaftsrechtlichen oder regulatorischen Anforderungen kann sich für Unternehmen die Verpflichtung ergeben, zusätzliche Abschlusselemente aufzustellen und diese prüfen zu lassen.

Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck und Prüfung von Finanzaufstellungen

Für Abschlüsse, die nicht für allgemeine Zwecke aufgestellt wurden (etwa Abschlüsse nach IFRS und HGB), sondern für einen speziellen Zweck (z.B. Vermögensaufstellungen, vertragliche Rechnungslegung im Rahmen von Unternehmenstransaktionen oder Darlehensvereinbarungen, Steuerbilanz für das Finanzamt, Rechnungslegung für eine Behörde im Rahmen einer Projektförderung) wird immer öfter die Bestätigung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlangt.

Das Gleiche kann für Finanzaufstellungen bzw. deren Bestandteile wie z. B. Aufstellung über Erlöse und Aufwendungen, Betriebsergebnisrechnung nach Produktlinien, Investitionen zur Erlangung von Fördermitteln oder Aufstellung von materiellen Nettovermögenswerten gelten.

Wir prüfen für Sie diese Aufstellungen und erteilen einen entsprechenden Prüfungsvermerk (IDW PS 480 und 490).

Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen

Zu unseren Kernkompetenzen zählt auch die Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen, die beispielsweise in Kapitalmarktprospekten Eingang finden. Sie sind z. B. erforderlich, wenn Unternehmen vor einer Kapitalmarkttransaktion wesentliche Akquisitionen oder sonstige Unternehmenstransaktionen durchgeführt haben, die im entsprechenden historischen Abschluss nicht abgebildet waren.

Prüfung von Closing Accounts für Transaktionszwecke

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen übernehmen unsere Spezialisten die Prüfung von Abschlüssen, die im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen erstellt werden. Diese Prüfung leistet einen aktiven Beitrag zur Transaktionsdurchführung und erhöht die Verlässlichkeit der Abschlusszahlen, die eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Kaufpreises spielen.

Prüfung nach § 53 HGrG

Bei der mehrheitlichen Beteiligung einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft (z. B. Bund, Land oder Kommune) an einem privatrechtlichen Unternehmen muss die Jahresabschlussprüfung um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundgesetz (HGrG) erweitert werden. Auch bei anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ist vielfach eine solche Prüfung erforderlich.

Gesellschaftsrechtlich veranlasste spezielle Prüfungen

Im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen erbringen wir Prüfungsleistungen, die ihre Grundlage insbesondere im Gesellschaftsrecht haben.

Dazu zählen:

  • Gründungsprüfung
  • Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
  • Angemessenheitsprüfung der Barabfindung im Zusammenhang mit Squeeze-Outs
  • Verschmelzungsprüfung, Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung, Formwechselprüfung
  • Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung

Sonstige Sonderprüfungen

Neben den genannten Sonderprüfungen erbringen wir eine Vielzahl von weiteren Prüfungsleistungen unter anderem:

  • Börsenmaklerprüfungen
  • Prüfungen von Finanzdienstleistern
  • Depotprüfungen (KWG)
  • Kostenrechnungs- und Preisprüfungen
  • Prospektbeurteilungen
  • Prüfungen im Rahmen der Verpackungsverordnung, für das Duale System Deutschland (DSD) und für vergleichbare Anbieter
  • Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung
  • VG-Wort und GEMA-Prüfungen

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich bei allen Fragen zu Sonderprüfungen.

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